
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Art of Light Photography) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den
einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
(Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.art-of-light-photography.de.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 03.07.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie
Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Art of Light Photography
An der Hermannsleite 4
85072 Eichstätt
017644531164
art_of_light@gmx.de
https://www.art-of-light-photography.de/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im
Einzelnen:
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs
zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Ich möchte, dass sich alle Menschen ohne Probleme auf meiner Homepage zurechtfinden
Durchsetzungsverfahren Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München E-Mail: bitv@bayern.de Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 03.07.2025 überprüft.